Weg zum Führerschein Kat. A1
Roller/Motorrad
Mindestalter 15 Jahre
15 Jahre:
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von
höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h.
16 Jahre:
Übrige Motorräder der Unterkategorie A1
(Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises“ besorgen
Nothelferkurs absolvieren (Gültigkeit des Kurses 6 Jahre).
Auf Formular den Sehtest durch einen Arzt oder Augenoptiker bestätigen lassen (Gültigkeit: 24 Monate).
Bei erstmaliger Gesuchstellung persönliches Vorsprechen mit gültigem Identifikationsnachweis
(z.B. Pass) bei der Gemeindeverwaltung oder dem Strassenverkehrsamt.
Formular zur Bestätigung mitnehmen.
Gesuch ans Strassenverkehrsamt senden.
Erhalt des Formulars zur Anmeldung an die Basis-Autotheorieprüfung.
Lernen auf die Auto Theorieprüfung.
Anmeldung für die Auto Theorieprüfung.
Innerhalb von 4 Monaten Grundkurs 12 Stunden absolvieren (Ausweis wird nach absolviertem Grundkurs um 12 Monate verlängert).
Praktische Vorbereitung auf die Roller/Motorradprüfung mit Fahrlehrer und privat.
Absolvieren des Verkehrskundeunterrichtes (Gültigkeit: 2 Jahre).
Anmeldung an die Roller/Motorradprüfung durch den Fahrlehrer.
Absolvieren der Roller/Motorradprüfung